Altersvorsorgedepot und Frühstart-Rente: Was die Reform 2027 bringt
Ab 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente ab. Die Zulage steigt auf bis zu 540 Euro im Jahr, erstmals sind auch Selbstständige förderberechtigt. Hier steht, was beschlossen ist, was noch nicht, und was du jetzt tun solltest.
- Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen. Neue Produkte dürfen ab 1. Januar 2027 angeboten werden.
- Die Grundzulage beträgt bis zu 540 € im Jahr, dazu bis zu 300 € je Kind. Die Auszahlungen im Alter sind voll steuerpflichtig.
- Erstmals können auch viele Selbstständige die Förderung bekommen.
- Bestehende Riester-Verträge laufen weiter. Kündige sie nicht vorschnell, sonst musst du Zulagen zurückzahlen.
- Bestand sichten
- Nicht vorschnell kündigen
- Kosten vergleichen
- Förderung durchrechnen

Du hast eine Frage zu Altersvorsorgedepot, die hier nicht beantwortet wird? Schreib sie mir. Ich antworte innerhalb eines Werktags.
Wird aktualisiert: Die Frühstart-Rente ist noch nicht beschlossen (erste Lesung im Bundestag am 25.09.2026). Ich aktualisiere den Abschnitt nach dem Beschluss.
Was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot ist die staatlich geförderte private Altersvorsorge ab 2027. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz vom 26. Mai 2026. Der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt.
Statt teurer Garantieprodukte darf das Geld künftig ohne Beitragsgarantie in Fonds angelegt werden. Es gibt drei Varianten:
- Altersvorsorgedepot: Fonds nach eigener Wahl, ohne Garantie.
- Standarddepot: zwei Fonds mit automatischem Ablaufmanagement. Hier sind die Kosten auf 1 Prozent im Jahr gedeckelt.
- Garantieprodukt: 80 oder 100 Prozent der Beiträge und Zulagen sind garantiert.
Der Kostendeckel von 1 Prozent gilt nur für das Standarddepot, nicht für alle Produkte.
Wie viel Förderung du bekommst
| Förderung | Höhe |
|---|---|
| Grundzulage | 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, 25 % auf den Betrag bis 1.800 €. Höchstens 540 € im Jahr |
| Kinderzulage | 1 € je gespartem Euro, höchstens 300 € je Kind mit Kindergeld |
| Berufseinsteigerbonus | einmalig 200 €, wenn du zu Beginn des Jahres unter 25 bist |
| Mindesteigenbeitrag | 120 € im Jahr |
Zusätzlich kannst du bis zu 1.800 Euro plus Zulagen als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob das günstiger ist als die Zulage.
Die Kehrseite gehört dazu: Die Beiträge und Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, dafür werden die Auszahlungen im Alter voll mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert (§ 22 Nr. 5 EStG). Wie viel Steuer du im Alter zahlst, hängt von deinem Einkommen im Ruhestand ab.

Bestehende Riester-Verträge nicht aus Frust kündigen. Erst wenn die neuen Angebote 2027 da sind, rechnen wir aus, ob sich der Wechsel lohnt.
Akira Fukushima, Versicherungsmakler · mein Tipp aus der Beratung
Neu: Förderung für Selbstständige
Bei Riester waren die meisten Selbstständigen außen vor. Das ändert sich: Förderberechtigt sind ab 2027 auch Selbstständige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit, die eine Steuererklärung abgeben und jünger als 67 sind.
Ob sich das für dich lohnt, hängt davon ab, was du sonst schon für dein Alter tust, etwa über die Rürup-Rente oder ein Versorgungswerk.
Was mit deinem Riester-Vertrag passiert
Bestehende Riester-Verträge laufen nach altem Recht weiter. Du kannst sie aber unwiderruflich ins neue Recht überführen. Das gilt dann für alle deine Verträge.
Achtung: Schließt du nach dem 31. Dezember 2026 einen neuen Vertrag ab, gilt für alle deine Verträge automatisch das neue Recht.
Kündigst du einen Riester-Vertrag, ohne das Geld in einen anderen geförderten Vertrag zu übertragen, musst du die Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückzahlen.
Anbieterwechsel
Du kannst mit drei Monaten Frist zum Quartalsende wechseln. In den ersten fünf Jahren nach Abschluss darf ein Wechsel zu einem anderen Anbieter höchstens 150 Euro kosten, danach ist er kostenfrei.
Wie ausgezahlt wird
Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65, spätestens mit 70. Du wählst zwischen einer lebenslangen Rente, einer Kombination aus 80 Prozent Rente und 20 Prozent flexibel, oder einem Auszahlplan bis mindestens 85. Zu Beginn können bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal ausgezahlt werden.
Frühstart-Rente: 10 Euro im Monat für Kinder
Geplant ist, dass der Staat für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Geburtstag 10 Euro im Monat anlegt, insgesamt bis zu 1.440 Euro. Starten soll das am 1. Januar 2027, beginnend mit dem Jahrgang 2020.
Das Geld fließt in ein Standarddepot oder, ohne eigenen Vertrag, in ein staatliches Sammeldepot bei der Bundesbank. Ausgezahlt wird frühestens mit 65. Auch hier gilt: In der Ansparphase steuerfrei, die Auszahlung wird später versteuert.
Stand Oktober 2026 ist das Gesetz noch nicht beschlossen. Der Finanzausschuss des Bundestags kann Details noch ändern. Einen Antrag musst du nach dem Entwurf nicht stellen.
So gehst du vor
- Bestand sichten
Hast du einen Riester-Vertrag? Notiere Anbieter, Guthaben, Kosten und bisherige Zulagen.
- Nicht vorschnell kündigen
Eine Kündigung ohne Übertragung kostet dich die Förderung. Warte, bis die neuen Angebote 2027 auf dem Markt sind.
- Kosten vergleichen
Der Kostendeckel gilt nur beim Standarddepot. Bei allen anderen Produkten lohnt der genaue Blick auf die Effektivkosten.
- Förderung durchrechnen
Mit 1.800 € Eigenbeitrag holst du die volle Grundzulage von 540 €. Ob die Steuerersparnis höher ist, prüft das Finanzamt automatisch.
Schließ Ende 2026 keinen neuen Riester-Vertrag mehr ab, nur um ihn noch schnell abzuschließen. Warte die neuen Angebote ab und vergleiche dann Kosten und Anlage. Wer schon einen Riester-Vertrag hat, prüft 2027 in Ruhe, ob sich der Umstieg lohnt.
Wen betrifft das?
Mit Kindern lohnt sich die Förderung besonders: Bis zu 300 € je Kind kommen zur Grundzulage dazu. Für Berufseinsteiger unter 25 gibt es einmalig 200 € extra.
Erstmals bist du förderberechtigt, wenn du Gewerbe- oder freiberufliche Einkünfte hast und eine Steuererklärung abgibst. Rechne es gegen die Rürup-Rente, die dir mehr Steuervorteil bringen kann.
Für dich ändert sich direkt nichts. Wer seinen Mitarbeitern beim Thema Rente helfen will, ist mit der betrieblichen Altersvorsorge meist besser aufgestellt, weil dort auch Sozialabgaben gespart werden.
Danke, deine Frage ist da.
Ich melde mich innerhalb eines Werktags.
Häufige Fragen
Ab wann gibt es das Altersvorsorgedepot?
Neue Produkte dürfen ab 1. Januar 2027 angeboten werden. Wann die einzelnen Anbieter starten, ist noch offen. Meine Empfehlung: Vergleiche die ersten Angebote, statt das erstbeste zu nehmen.
Wie viel Zulage bekomme ich?
Bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, dafür musst du 1.800 € selbst einzahlen. Dazu kommen bis zu 300 € je Kind.
Bin ich als Selbstständiger förderberechtigt?
Ab 2027 ja, wenn du Einkünfte aus Gewerbe oder freiberuflicher Tätigkeit hast, eine Steuererklärung abgibst und jünger als 67 bist.
Was passiert mit meinem Riester-Vertrag?
Er läuft nach altem Recht weiter. Du kannst ins neue Recht wechseln, das ist aber unwiderruflich und gilt für alle deine Verträge. Meine Empfehlung: Nicht kündigen, sondern 2027 den Wechsel prüfen.
Wie wird das Altersvorsorgedepot im Alter besteuert?
Die Auszahlungen sind voll steuerpflichtig, mit deinem persönlichen Steuersatz im Ruhestand. Dafür bleiben Beiträge und Erträge in der Ansparphase steuerfrei.
Ist die Frühstart-Rente schon beschlossen?
Nein, Stand Oktober 2026 liegt der Gesetzentwurf im Bundestag. Geplant ist der Start am 1. Januar 2027.
Muss ich die Frühstart-Rente beantragen?
Nach dem Entwurf nicht. Ohne eigenen Vertrag fließt das Geld automatisch in ein staatliches Sammeldepot.
Quellen
- Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 156 (Gesetzestext) · 2026
- BMF: FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge · Stand 05.05.2026
- Bundesrat: Beratungsvorgang 206/26 · 08.05.2026
- Bundestag: Gesetzentwurf Frühstart-Rente, Drucksache 21/7864 · 07.09.2026
- Bundestag: Erste Lesung Frühstart-Rente · 25.09.2026
- Deutsche Rentenversicherung: Frühstart-Rente · 13.08.2026
Allgemeine Informationen, keine individuelle Beratung. Rechtsstand 2. Oktober 2026. Steuerliche Fragen klärt im Einzelfall dein Steuerberater. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
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